
An der Grenze zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen droht eine Eskalation. Zwischen Palästinensern und der Polizei des Nachbarlandes kam es zu ersten Zusammenstößen. Dabei gingen die Sicherheitskräfte mit Schlagstöcken und Wasserwerfern gegen Menschen vor, die versuchten, den Gaza-Streifen zu verlassen. Kairo hatte am Vormittag die Schließung der Grenze angekündigt und Barrikaden aus Stacheldraht errichtet. Daraufhin rissen Hamas-Aktivisten mit Bulldozern neue Löcher in die Grenzanlagen. Unterdessen haben mehr als 1500 Ägypter in Kairo gegen die Gaza-Blockade durch Israel protestiert.
Der Bundestag hat heute die längere Auszahlung des Arbeitslosengeldes I an Ältere beschlossen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Demnach können Arbeitslose ab 50 Jahre künftig bis zu 24 Monaten ALG I beziehen. Außerdem wurde mit der Koalitionsmehrheit eine Schutzregelung für Langzeitarbeitslose gebilligt. Diese können sich nun vor einer Frühverrentnung vor Vollendung des 63 Lebensjahres schützen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Außerdem beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit eine Neuregelung des Gentechnikrechts. Künftig können Hersteller ihre Produkte mit dem Hinweis „Ohne Gentechnik” kennzeichnen. Gentechnisch veränderte Zusatzstoffe in Futtermitteln sind bei tierischen Produkten weiterhin erlaubt, wenn es dafür keine Alternative gibt. Auch für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais wurden neue Richtlinien beschlossen. Der Abstand zu anderen Sorten soll bis zu 300 Meter betragen. Die Opposition hat unterdessen die Neuregelung kritisiert. Die Grünen befürchten eine Ausweitung des Anbaus von Genplflanzen. Die Linke warnte vor Gefahren für die gentechnikfreie Landwirtschaft, und der FDP geht das Gesetz nicht weit genug.
Vor dem Hintergrund der Einführung des Nichtrauchergesetzes am 1. Februar informiert die Stadtverwaltung Plauen über die wichtigsten Änderungen. Das Rauchverbot betrifft vollständig umschlossene Räume in Gebäuden und deren Nebenräume. Bei Einrichtungen zur Erziehung und Bildung gilt auch in den umfriedeten Außenbereichen, also auf dem Schulhof, ein striktes Rauchverbot. Ausgenommen sind Wohnungen, Unterkünfte und Arbeitsräume, die nur von einer Person genutzt werden. In für Raucher ausgewiesenen Räumen von Gaststätten gilt das Rauchverbot nicht. Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz können der Raucher selbst oder der Inhaber des Hausrechts mit Geldbußen bis 5000 Euro bestraft werden. In allen von der Stadt Plauen bewirtschafteten öffentlichen Gebäuden gilt ab 1. Februar ein striktes Rauchverbot. Raucherzonen werden in diesen Gebäuden nicht eingerichtet.
Alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen bis zum 31. März ihre Anzeige zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen abgeben. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber erhalten bis Mitte Februar die nötigen Vordrucke und das Bearbeitungsprogramm auf CD-ROM. Anzeigepflichtig sind auch beschäftigungspflichtige Betriebe, die keine Unterlagen erhalten. Die erforderliche Software kann unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden.
Und das Wetter: Heute hat sich das viel zu milde Winterwetter von seiner schönen Seite gezeigt. Der Start ins Wochenende war sonnig und trocken. Morgen sieht es ähnlich aus. Sonne und Wolken wechseln sich ab, die Werte liegen bei 4 Grad. Am Sonntag trübt sich die Lage, es wird regnerisch, bleibt aber mild. Am Montag zeigt sich die Sonne dann wieder öfter. Auch nachts liegen die Temperaturen über dem Gefrierpunkt.